Nürnberg ohne Rostbratwürste ist wie Köln ohne Kölsch, wie Insel Reichenau ohne Gemüse. Die fingerlangen Leckerbissen aus der Franken-Metropole, das obergärig gebraute Bier vom Rhein und Gemüse von der Bodenseeinsel sind Aushängeschilder ihrer Region. Sie haben aber noch eine weitere Gemeinsamkeit: Alle drei stehen unter dem besonderem Schutze der Europäischen Union. Denn: Dank zweier EU-Verordnungen können regionale Lebensmittel und Agrarprodukte EU-weit vor Nachahmung geschützt werden.
Produkte, die als geschützte geografische Angabe im EU-Register eingetragen sind, zeigen bereits in ihrem Namen eine besondere Verbindung zu einer Region oder Stadt.